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Steuerangaben ermitteln

Salesware ermittelt anhand verschiedener Kriterien die Art der Besteuerung.

Als erstes Kriterium wird das Lieferland herangezogen. Ist eine Lieferadresse angegeben, so wird diese dem Land des Auftraggebers vorgezogen. Das Land wird dann einem dieser Gebiet zugeordnet:

  • Inland – Das entspricht dem Land des Mandanten Ihres ERP-Systems.
  • EU – Das Land ist in der EU. Dazu wird das Land mit der Tabelle zur Definition der Lieferschwellen im ERP-System abgeglichen.
  • Drittstaat – Dazu gehören alle anderen Länder.

Ein zweites Kriterium stellt das Kennzeichen für die Bruttopreise dar. Sind diese aktiv, so wird die Lieferung an einen privaten Endkunden angenommen. Ein gewerblicher Kunde wird angenommen, wenn das Kennzeichen inaktiv ist.

Abschließend wird noch der Salesware-Versandtyp hinzugezogen. Dieser ist der gewählten Versandart zugeordnet.

Wichtig

Werden individuelle Versandkonditionen angegeben, so wird vom Salesware-Versandtyp „Lieferung“ ausgegangen.

Fall 1: Sie haben eine Versandart gewählt, bei der Ware nicht geliefert wird.

Wenn Sie eine Versandart gewählt haben, bei der die Ware NICHT geliefert wird (zumeist „Mitnahme“, „Abholung“), wird die Besteuerung „Inland“ ermittelt. Denn in diesem Fall muss der Kontakt die im Inland fällige Umsatzsteuer zahlen.

HINWEIS

Technisch entspricht das einer Versandart, die in der Administration von Salesware dem Versandtyp „Abholung“, „Mitnahme“ oder „Warenausgabe“ zugeordnet ist.

Wichtig

Salesware unterstützt keine Gelangensbestätigung oder andere Belegnachweise zum Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung.

Fall 2: Die Ware wird innerhalb des Mandantenlandes des ERP-Systems geliefert.

Wenn die Ware geliefert wird und das Lieferland dem Land des ERP-Mandanten entspricht (zumeist Deutschland), wird ebenfalls die Besteuerung „Inland“ ermittelt. In diesem Fall muss auch die inländische Umsatzsteuer abgeführt werden, egal ob der Kunde privat oder gewerblich ist.

Fall 3: Die Ware wird an einen privaten Endkunden in ein EU-Land geliefert.

Wird die Ware in ein EU-Land geliefert und sind die Bruttopreise aktiviert, so geht Salesware davon aus, dass es sich um eine Lieferung an eine Privatperson innerhalb der EU handelt. Daher wird die Besteuerung „EU ohne UStID“ ermittelt. Der angewendete Steuersatz hängt davon ab, ob im ERP-System die Lieferschwelle für das Zielland aktiviert worden ist.

Fall 4: Die Ware wird an einen gewerblichen Kunden in ein EU-Land geliefert.

Wird die Ware in ein EU-Land geliefert und sind die Bruttopreise nicht aktiviert, so geht Salesware davon aus, dass es sich um eine Lieferung an einen gewerblichen Kunden innerhalb der EU handelt. Daher wird die Besteuerung „EU mit UStID“ ermittelt.

HINWEIS

Es muss eine USt-IdNr. angegeben werden. Diese muss mit dem Länderkürzel des Ziellandes beginnen und darf nicht länger als 15 Zeichen sein.

Ist sowohl der Auftraggeber als auch das Lieferland im Gebiet EU, so kann gewählt werden, welches EU-Land und welche USt-IdNr. genutzt wird.

Wichtig

Eine weitere Prüfung der USt-IdNr. findet nur statt, wenn dies in der Administration aktiviert worden ist..

Fall 5: Die Ware wird in ein Land außerhalb der EU geliefert.

Wird die Ware geliefert und das Land entspricht weder dem Land des ERP-Mandanten, noch einem EU-Land, so wird die Besteuerung „steuerfrei“ ermittelt. Die Steuer wird aus den Preisen herausgerechnet und im Feld „Besteuerung“ ist kein Wert eingetragen.

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